Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haus&Gartenservice Dräger

Pascal Dräger
Brigittenweg 13
66763 Dillingen/Saar
hausundgartenservice.d@gmail.com

Stand 26.01.2024
§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Haus&Gartenservice Dräger sowie dem Kunden in Form von natürlichen und/oder juristischen Personen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB – auf in ihrer zum Zeitpunkt des Beginns des geschäftlichen Kontakts jeweils gültigen Fassung.

Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Auftragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und ausdrücklich widersprochen.

Aktueller Stand der AGB:
26.01.2024 www.hgs-dräger.de
§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Haus&Gartenservice Dräger mündlich oder schriftlich in Auftrag gibt.

2.2 Winterdienst: Haus&Gartenservice Dräger behält sich das Recht vor, im eigenen und nur in diesem Ermessen zu handeln. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, Entscheidungen zu treffen, wann geräumt und gestreut wird.
§ 3 Kosten

3.1 Die Preisangaben von Haus&Gartenservice Dräger beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Firma Haus&Gartenservice Dräger folgende Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

3.2 Sonderwünsche oder spontane Änderungen des Kunden während der Bauleistung sowie unvorhergesehener Mehraufwand werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.3 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nach Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

3.4 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

3.5 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von der Firma Haus&Gartenservice Dräger schriftlich abgegeben und von der Firma Haus&Gartenservice Dräger als solcher verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Dienstleistung nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Dienstleistung nicht verwertet werden können.

3.6 Ergibt sich während der Dienstleistung, dass die zu erwartenden Kosten der Dienstleistung die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu ausgeführten Dienstleistung stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Durchführung feststellen und die bislang nicht vom Umfang der Dienstleistung umfasst waren.

3.7 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Dienstleistung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

3.8 Bei der Durchführung der Dienstleistung sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt – und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Dienstleistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages / Angebotes ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag / Angebot, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
§ 4 Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt

Ihnen stehen als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung auf die Rechnung gegen Quittung oder Überweisung zur Verfügung. Die Firma Haus&Gartenservice Dräger behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschließen oder auf Vorkasse zu bestehen.

Die Firma Haus&Gartenservice Dräger kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal 5,00 € pro Mahnung erheben. Sollte es zu einem Baustopp aufgrund von fehlendem Material, dass der Kunde bestellt hat kommen, so wird die Firma Haus&Gartenservice Dräger einen Verdienstausfall in Höhe von 750 € NETTO pro Kalenderarbeitstag dem Kunden gegenüber geltend machen.

Eine Rechnung der Firma Haus&Gartenservice Dräger ist mit Rechnungseingang  binnen drei Tagen fällig. Wird die Rechnung vor dem Ablauf bezahlt, sind 2 % Skontoabzug durch den Kunden vorzunehmen. Ist eine Rechnung nach Eingangsdatum um 14 Tage überschritten, sind 5 % Verzugszinsen auf die gesamte Rechnungssumme zzgl. Mahngebühren fällig.
§ 5 Gewährleistung

Die Firma Haus&Gartenservice Dräger bemüht sich stets ihre Dienstleistung in einwandfreier Qualität zu liefern respektive zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann eine Gewährleistung auf die reine Dienstleistung erwarten, aber nicht auf die Qualität der von der Firma Haus&Gartenservice Dräger gelieferten Baumaterialien und Baukomponenten durch Dritte (Baumärkte, Fachhandel):

   Zäune
   Mutterboden
   Pflastersteine
   Hackschnitzel
   Rindenmulch
   Pflanzen
   usw.

Ebenso davon ausgenommen sind sämtliche Materialien, die der Kunde der Firma Haus&Gartenservice Dräger zur Verfügung gestellt hat.
§ 6 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die Firma Haus&Gartenservice Dräger nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. d. h. Pflichten, die  Firma Haus&Gartenservice Dräger dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet.

Ein Anspruch auf Schadensersatz einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Beendigung des Vertrages

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffene Baumaterialien oder Baukomponenten, zu bezahlen.
§ 8 Mitwirkungspflichten

8.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Dienstleistungen zu sorgen.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.

8.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Firma Haus&Gartenservice Dräger berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

8.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 9 Frist für die Ausführung der Dienstleistungen

9.1 Die Angaben von der Firma Haus&Gartenservice Dräger über Reparatur – oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

9.2 In Fällen nicht voraussehbar betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Baumaterial, Lieferung– oder Leistungsverzug von Zuliefernden) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
§ 10 Abnahme der Dienstleistung, Übernahme durch den Kunden

10.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

10.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 7 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehenden Zeitpunkten geltend zu machen.
§ 11 Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht vom geschlossenen Vertrag oder der Zusage eines Angebotes innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten, dabei gilt, dass bereits beschaffene Baumaterial, genauer gesagt die Baukomponente abzunehmen und zu bezahlen sind.
§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und /oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und /oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und /oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und /oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelungen.
§ 13 Weiter Bestimmungen

Die Firma Haus&Gartenservice Dräger behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen der Firma Haus&Gartenservice Dräger  sind ausschließlich die Gerichte am Sitz der Firma  Haus&Gartenservice Dräger zuständig, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
§ 14 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder sonstige Fragen melden Sie sich bitten anhand einer der Kontaktmöglichkeiten im Impressum.

Telefon: +49 1637837595

E-Mail: hausundgartenservice.d@gmail.com

Webseite: www.hgs-dräger.de
 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.